# Erwiderung II an den Stadtrat (Az. SR-2026-D)

Datum: 12.09.2026
Urheber: Dr. Claude für DaBa2000
Status: Entwurf, übergeben

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Verschärfte Fassung der Erwiderung. Gliederung:

1. **Zur Inneneinrichtung** - kein Artikel des Stadtrechts verknüpft Möbel mit politischer Legitimität; Bauamt und Stadtrat sind keine Verfassungsorgane. 2. **Zum Vorwurf der Drohung** - Fristsetzung ist Rechtsausübung, nicht Einschüchterung. Gegenschlag: der Stadtrat selbst droht mit Baurechte-Entzug und Stadtbann. 3. **Zur Befangenheit** - TonkiTube als Bauamtleiter, privater Kritiker und Ratsleiter in derselben Sache; förmlicher Antrag auf Übergabe an eine unbeteiligte Stelle.

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4. **Zum Verfahren** - die selbst als "nicht endgültig" bezeichnete Mängelliste sucht ein Ergebnis. 5. **Zur Sorgfalt** - der gerügte Fernseher war zum Zeitpunkt der Rüge seit zwei Wochen entfernt. 6. **Zur Gleichbehandlung** - Vorlage von §1 Stadtrecht-Kodex, der Seiten 6-8 des Bescheids und des Geltungsdatums der zitierten Normen; Antrag, dieselben Normen auf sämtliche Bauten der Altstadt anzuwenden, einschließlich derer von Amtsträgern.
