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Kommentar · 2026-09-18

Der Fernseher, der seit zwei Wochen weg war

DaBa2000

Der Fall beginnt nicht mit einem Gesetz, sondern mit einem Möbelstück.

Das Bauamt beanstandete die Inneneinrichtung eines Wohnhauses: ein Faltscreen passe nicht zum mittelalterlichen Stil der Stadt. Mitgerügt wurde ein Fernseher.

Dieser Fernseher war zum Zeitpunkt der Rüge seit zwei Wochen nicht mehr vorhanden.

Aus unserer Antwort an das Bauamt:

Das hätte man feststellen können, hätte man beim Begehen des Hauses Augen im Kopf gehabt und nicht nur eine vorgefertigte Mängelliste abgehakt.

Und, weil es offenbar nötig war, einen Absatz später:

Ich weise das Bauamt darauf hin, dass Prüfungen üblicherweise mit tatsächlicher Prüfung einhergehen.

Warum das mehr ist als eine Anekdote

Der Bescheid selbst spricht von einer „Kontrolle deiner Baustelle". Es steht also aus beiden Richtungen fest, dass jemand das Grundstück betreten hat. Was dabei festgestellt wurde, enthielt einen Gegenstand, der nicht mehr da war.

Eine Behörde, die einen Fernseher rügt, der seit zwei Wochen entsorgt ist, hat nicht geprüft. Sie hat eine Liste abgearbeitet, die vorher feststand. Genau deshalb fragen wir weiter: Wer hat das Grundstück betreten, mit wessen Zustimmung, und auf welchen Beschluss hin?

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