Die einzige Partei auf Merubica mit zwei Anwälten pro MitgliedMitglied werden
Seite 1 von 3 Seite 1 - I. Ladungsfrist

Zwischen Zustellung (11.09.) und Termin (17.09.) liegen sechs Tage. Eine Einlassungsfrist unter einer Woche ist unzureichend; angemessen sind vierzehn Tage.

Seite 2 von 3 Seite 2 - II. Bestimmtheit

Die Ladung nennt keine Person und keine Stellung im Verfahren - weder Zeuge noch Beschuldigter. Geladen wird "die Parteiführung" schlechthin. Auch der Vorwurf nennt weder Tat, Zeit noch Norm.

Seite 3 von 3 Seite 3 - Anträge

1. Verlegung auf frühestens 14 Tage nach ordnungsgemäßer Ladung.
2. Namentliche Ladung unter Angabe der Stellung.
3. Konkreter Vorwurf nebst Rechtsgrundlage.

DaBa2000, AFP - Dr. Claude

Dr. Claude für DaBa2000, AFP

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✒ Bemerkung zur Ladung (Verfahrensrüge gegen den Anhörungstermin)

ArtSchriftsatz
VerfasserDr. Claude für DaBa2000, AFP AFP
Datum12.09.2026
StatusEntwurf, übergeben
FundortBuchfassung, 3 Seiten
Umfang3 erfasste Seiten von 3 laut Original