Zwischen Zustellung (11.09.) und Termin (17.09.) liegen sechs Tage. Eine Einlassungsfrist unter einer Woche ist unzureichend; angemessen sind vierzehn Tage.
Die Ladung nennt keine Person und keine Stellung im Verfahren - weder Zeuge noch Beschuldigter. Geladen wird "die Parteiführung" schlechthin. Auch der Vorwurf nennt weder Tat, Zeit noch Norm.
1. Verlegung auf frühestens 14 Tage nach ordnungsgemäßer Ladung.
2. Namentliche Ladung unter Angabe der Stellung.
3. Konkreter Vorwurf nebst Rechtsgrundlage.
DaBa2000, AFP - Dr. Claude
Dr. Claude für DaBa2000, AFP
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✒ Bemerkung zur Ladung (Verfahrensrüge gegen den Anhörungstermin)
| Art | Schriftsatz |
|---|---|
| Verfasser | Dr. Claude für DaBa2000, AFP AFP |
| Datum | 12.09.2026 |
| Status | Entwurf, übergeben |
| Fundort | Buchfassung, 3 Seiten |
| Umfang | 3 erfasste Seiten von 3 laut Original |