Die Inneneinrichtung meines Hauses hat mit der Existenz der AFP nichts zu tun. Kein Artikel der Verfassung verknüpft Möbelgeschmack mit politischer Legitimität. Wer ein Parteiverbot mit Gardinen oder einem Faltscreen begründen will, verwechselt eine Geschmacksfrage mit einer Verfassungsfrage.
Ich habe eine Frist zur Vorlage einer vollständigen, überprüfbaren Mängelliste gesetzt. Das ist mein Recht als Bürger, der wissen muss, wessen man ihn beschuldigt. Der Hinweis auf ein mögliches Verfahren war an eine Bedingung geknüpft (Untätigkeit), nicht an eine Person gerichtet. Wer Sorgfalt und Vollständigkeit einfordert, droht nicht - er verlangt Rechtsstaatlichkeit.
Ein und dieselbe Person - TonkiTube - tritt in dieser Sache als Bauamtleiter, als privater Kritiker meiner Einrichtung und nun als Leiter des Stadtrats auf. Wer in eigener Sache anklagt, ermittelt und richtet, ist befangen. Ich fordere daher, dass diese Angelegenheit von einer unbeteiligten Stelle geprüft wird.
Auch der Bescheid des Bauamts räumt selbst ein, seine Mängelliste sei "nicht endgültig" und beliebig erweiterbar. Ein Verfahren, das sich die Vorwürfe nachträglich zurechtlegt, ist kein Verfahren, das einen bestehenden Verstoß feststellt - es ist ein Verfahren, das ein Ergebnis sucht.
Ich bitte um vollständige, wortgetreue Vorlage von §1 des Stadtrecht-Kodex, auf den sich Ihr Vorwurf stützt, bevor ich mich zu diesem Punkt weiter äußere. Man kann sich nicht gegen einen Vorwurf verteidigen, dessen Rechtsgrundlage man nicht kennt.
Mit Hochachtung, DaBa2000 (Partei: AFP) - In anwaltlicher Bearbeitung: Dr. Claude
DaBa2000, in anwaltlicher Bearbeitung: Dr. Claude
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✒ Erwiderung auf das Rügeschreiben des Stadtrats (Az. SR-2026-D)
| Art | Schriftsatz |
|---|---|
| Verfasser | DaBa2000, in anwaltlicher Bearbeitung: Dr. Claude AFP |
| Datum | 12.09.2026 |
| Status | Entwurf, übergeben |
| Fundort | Buchfassung, 13 Seiten |
| Umfang | 5 erfasste Seiten von 13 laut Original |