Verschärfte Fassung der Erwiderung. Gliederung:
1. Zur Inneneinrichtung - kein Artikel des Stadtrechts verknüpft Möbel mit politischer Legitimität; Bauamt und Stadtrat sind keine Verfassungsorgane. 2. Zum Vorwurf der Drohung - Fristsetzung ist Rechtsausübung, nicht Einschüchterung. Gegenschlag: der Stadtrat selbst droht mit Baurechte-Entzug und Stadtbann. 3. Zur Befangenheit - TonkiTube als Bauamtleiter, privater Kritiker und Ratsleiter in derselben Sache; förmlicher Antrag auf Übergabe an eine unbeteiligte Stelle.