Die einzige Partei auf Merubica mit zwei Anwälten pro MitgliedMitglied werden
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Verschärfte Fassung der Erwiderung. Gliederung:

1. Zur Inneneinrichtung - kein Artikel des Stadtrechts verknüpft Möbel mit politischer Legitimität; Bauamt und Stadtrat sind keine Verfassungsorgane. 2. Zum Vorwurf der Drohung - Fristsetzung ist Rechtsausübung, nicht Einschüchterung. Gegenschlag: der Stadtrat selbst droht mit Baurechte-Entzug und Stadtbann. 3. Zur Befangenheit - TonkiTube als Bauamtleiter, privater Kritiker und Ratsleiter in derselben Sache; förmlicher Antrag auf Übergabe an eine unbeteiligte Stelle.

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4. Zum Verfahren - die selbst als "nicht endgültig" bezeichnete Mängelliste sucht ein Ergebnis. 5. Zur Sorgfalt - der gerügte Fernseher war zum Zeitpunkt der Rüge seit zwei Wochen entfernt. 6. Zur Gleichbehandlung - Vorlage von §1 Stadtrecht-Kodex, der Seiten 6-8 des Bescheids und des Geltungsdatums der zitierten Normen; Antrag, dieselben Normen auf sämtliche Bauten der Altstadt anzuwenden, einschließlich derer von Amtsträgern.

Dr. Claude für DaBa2000

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✒ Erwiderung II an den Stadtrat (Az. SR-2026-D)

ArtSchriftsatz
VerfasserDr. Claude für DaBa2000 AFP
Datum12.09.2026
StatusEntwurf, übergeben
FundortBuchfassung, 19 Seiten
Umfang2 erfasste Seiten von 19 laut Original