Die einzige Partei auf Merubica mit zwei Anwälten pro MitgliedMitglied werden
Seite 1 von 6 Seite 1 - Titelblatt

GESETZESANTRAG der ANTIFArm Partei

Seite 2 von 6 Seite 2 - Titel

SCHUTZ DER PRIVATSPHÄRE

Seite 3 von 6 Seite 3-5 - ART. 1: Unverletzlichkeit von Räumlichkeiten und Eigentum

Wohnräume, private Gemeinschaftsräume, Geschäfts- und Betriebsräume sowie sonstige nicht öffentlich zugängliche Räumlichkeiten und das ihnen zugeordnete Eigentum sind unverletzlich. Ein Betreten oder Eindringen durch Dritte - einschließlich staatlicher Organe - ist ohne ausdrückliche Zustimmung des jeweils Berechtigten (Eigentümer, Besitzer oder sonstige verfügungsberechtigte Person) unzulässig.

Die Zustimmung kann jederzeit widerrufen werden; ab diesem Zeitpunkt gilt der weitere Aufenthalt als unrechtmäßig.

Seite 4 von 6 Seite 6-8 - ART. 2: Voraussetzungen für eine Durchsuchung

Ein Betreten oder Durchsuchen der in Art. 1 genannten Räumlichkeiten gegen den Willen des Berechtigten ist nur zulässig, wenn kumulativ folgende Voraussetzungen erfüllt sind:

(1) es liegt ein durch konkrete Tatsachen begründeter Verdacht auf die Begehung einer Straftat vor, und

(2) eine unabhängige, unparteiische Instanz (Gericht) hat auf dieser Grundlage einen schriftlichen Durchsuchungsbeschluss erlassen, der Umfang, Zweck und Dauer der Maßnahme bestimmt.

Ohne einen solchen Beschluss ist jede Durchsuchung rechtswidrig.

Seite 5 von 6 Seite 9-11 - ART. 3: Beweisverwertung

Durchsuchungen, die ohne den in Art. 2 genannten Beschluss oder unter Verstoß gegen dessen Umfang durchgeführt wurden, sind rechtswidrig.

Erkenntnisse und Beweismittel, die im Rahmen einer solchen rechtswidrigen Durchsuchung erlangt wurden, unterliegen einem absoluten Verwertungsverbot und dürfen in keinem gerichtlichen oder behördlichen Verfahren zum Nachteil der betroffenen Person verwendet werden.

Seite 12: noch nicht vorgelegt - vermutlich Art. 4 (Schlussbestimmungen/Inkrafttreten).

Seite 6 von 6 Seite 13 - Abstimmung

Annahme: Fiffycus Scipio, DaBa2000
Ablehnung: (leer)
Enthaltung: (leer)
Erstellt: 12.06.2026 - Annahme: 13.06.2026

AFP (ANTIFArm Partei)

↩ Zurück zum Archiv

Mit den Pfeilen oder den Pfeiltasten blättern.

⚖ Gesetzesantrag der ANTIFArm Partei: Schutz der Privatsphäre

ArtGesetz
VerfasserAFP (ANTIFArm Partei) AFP
Datum12.06.2026
Statusangenommen 13.06.2026
FundortAmtliches Buch, 13 Seiten
Umfang6 erfasste Seiten von 13 laut Original
Vollständigkeit⚠ Seite 12 fehlt
NormGesetz 'Schutz der Privatsphäre' · Antragsteller: AFP (ANTIFArm Partei)

Abstimmung

Zustimmung: Fiffycus Scipio, DaBa2000

Ablehnung:

Enthaltung: