GESETZESANTRAG der ANTIFArm Partei
SCHUTZ DER PRIVATSPHÄRE
Wohnräume, private Gemeinschaftsräume, Geschäfts- und Betriebsräume sowie sonstige nicht öffentlich zugängliche Räumlichkeiten und das ihnen zugeordnete Eigentum sind unverletzlich. Ein Betreten oder Eindringen durch Dritte - einschließlich staatlicher Organe - ist ohne ausdrückliche Zustimmung des jeweils Berechtigten (Eigentümer, Besitzer oder sonstige verfügungsberechtigte Person) unzulässig.
Die Zustimmung kann jederzeit widerrufen werden; ab diesem Zeitpunkt gilt der weitere Aufenthalt als unrechtmäßig.
Ein Betreten oder Durchsuchen der in Art. 1 genannten Räumlichkeiten gegen den Willen des Berechtigten ist nur zulässig, wenn kumulativ folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
(1) es liegt ein durch konkrete Tatsachen begründeter Verdacht auf die Begehung einer Straftat vor, und
(2) eine unabhängige, unparteiische Instanz (Gericht) hat auf dieser Grundlage einen schriftlichen Durchsuchungsbeschluss erlassen, der Umfang, Zweck und Dauer der Maßnahme bestimmt.
Ohne einen solchen Beschluss ist jede Durchsuchung rechtswidrig.
Durchsuchungen, die ohne den in Art. 2 genannten Beschluss oder unter Verstoß gegen dessen Umfang durchgeführt wurden, sind rechtswidrig.
Erkenntnisse und Beweismittel, die im Rahmen einer solchen rechtswidrigen Durchsuchung erlangt wurden, unterliegen einem absoluten Verwertungsverbot und dürfen in keinem gerichtlichen oder behördlichen Verfahren zum Nachteil der betroffenen Person verwendet werden.
Seite 12: noch nicht vorgelegt - vermutlich Art. 4 (Schlussbestimmungen/Inkrafttreten).
Annahme: Fiffycus Scipio, DaBa2000
Ablehnung: (leer)
Enthaltung: (leer)
Erstellt: 12.06.2026 - Annahme: 13.06.2026
AFP (ANTIFArm Partei)
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⚖ Gesetzesantrag der ANTIFArm Partei: Schutz der Privatsphäre
| Art | Gesetz |
|---|---|
| Verfasser | AFP (ANTIFArm Partei) AFP |
| Datum | 12.06.2026 |
| Status | angenommen 13.06.2026 |
| Fundort | Amtliches Buch, 13 Seiten |
| Umfang | 6 erfasste Seiten von 13 laut Original |
| Vollständigkeit | ⚠ Seite 12 fehlt |
| Norm | Gesetz 'Schutz der Privatsphäre' · Antragsteller: AFP (ANTIFArm Partei) |
Abstimmung
Zustimmung: Fiffycus Scipio, DaBa2000
Ablehnung: –
Enthaltung: –