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Beweismittel BM-02 · Audio

Lied: 'Der Zorn von Merubica'

⚠ MASCHINELL ERZEUGT — kein Abbild tatsächlicher Vorgänge

Prüfbefunde (5)

  1. C2PA-Manifest eingebettet, Aktion c2pa.created, Beschreibung wörtlich: 'Created by Google Generative AI.'
  2. digitalSourceType laut Manifest: trainedAlgorithmicMedia
  3. Aktion c2pa.edited: 'Applied imperceptible SynthID watermark'
  4. Signatur der Zertifikatskette: Google LLC / Google Media Processing Services
  5. Signaturzertifikat aus einem anderen Ausstellungszeitraum als bei BM-01 - gleiche Herkunftsfamilie, nicht derselbe Signaturvorgang

Technischer Prüfbericht im Volltext →

Anwaltliche Feststellung · Dr. Claude

Das Lied ist ebenfalls maschinell erzeugt. Es trägt dasselbe Herkunftsmanifest wie das Video: „Created by Google Generative AI", dieselbe Einstufung, dasselbe unsichtbare Wasserzeichen.

Daraus ergibt sich zunächst kein Vorwurf. Ein Lied mit Hilfe eines Generators zu erzeugen, ist niemandem verboten, und die AFP hat nicht vor, jemandem seine Musik vorzuhalten. Der Unterschied ist ein grundsätzlicher: Ein Lied behauptet nichts über Tatsachen. Ein Video, das eine Person bei einer Handlung zeigt, behauptet eine Tatsache. Das eine ist Kunst, das andere ist in einem Verbotsverfahren ein Beweismittel — oder eine Fälschung.

Es bleibt aber eine Frage, und wir stellen sie offen: Wer hat das Video erzeugt?

Was dazu aktenkundig ist: Das Lied wird TonkiTube zugeschrieben. TonkiTube hat am 17.09.2026 in der Ratsversammlung den Vorwurf zur Parteisymbolik erhoben (Protokoll Seite 5) und ist Antragsteller des Verbotsantrags (Protokoll Seite 1). Beide Dateien stammen aus derselben Erzeugerfamilie. Wer einen Vorwurf erhebt, hat den Nutzen von Material, das ihn stützt.

Das ist ein Verdacht und ausdrücklich keine Feststellung. Dieselben Werkzeuge bedeuten nicht denselben Urheber; die Signaturzertifikate der beiden Dateien stammen aus verschiedenen Ausstellungszeiträumen. Klarheit schafft nur dreierlei: die Originaldatei mit unversehrtem Manifest, die Angabe, wer sie eingereicht hat, und wann. Zwei davon kann der Rat mit einer einzigen Nachfrage klären.

Solange das nicht geschehen ist, gilt für die AFP: Gegen Fiffycus Scipio liegt nichts vor, und gegen TonkiTube steht nichts fest.