Am 12.06.2026 hat die ANTIFArm Partei den Gesetzesantrag Schutz der Privatsphäre eingebracht. Am 13.06.2026 wurde er angenommen — mit den Stimmen von Fiffycus Scipio und DaBa2000, ohne Ablehnung, ohne Enthaltung.
Drei Artikel:
- Art. 1 — Wohn-, Geschäfts- und Betriebsräume sind unverletzlich. Betreten durch
Dritte, ausdrücklich einschließlich staatlicher Organe, ist ohne Zustimmung des Berechtigten unzulässig. Die Zustimmung ist jederzeit widerruflich.
- Art. 2 — Durchsuchung gegen den Willen des Berechtigten nur bei tatsachenbegründetem
Straftatverdacht und schriftlichem Beschluss einer unabhängigen, unparteiischen Instanz. Ohne Beschluss ist jede Durchsuchung rechtswidrig.
- Art. 3 — Was bei einer rechtswidrigen Durchsuchung gefunden wird, darf in keinem
Verfahren gegen die betroffene Person verwendet werden.
Für wen es gilt
Für jeden. Für den Ratsleiter, für das Bauamt, für die MKP, für die CIVES — und für uns. Ein Bürgerrecht, das nur für die eigene Partei gilt, ist kein Bürgerrecht, sondern ein Privileg. Wir haben dieses Gesetz geschrieben, als es um niemandes Haustür ging.
Wer es heute schwächen will, nimmt es nicht der AFP weg. Er nimmt es jedem in dieser Stadt weg, der eine Tür hat.